AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Ihr Reisevertrag kommt zustande, indem Sie uns durch Ihre Anmeldung auf der Grundlage unseres Internet- Angebots oder Prospekts den Abschluss des Vertrages verbindlich anbieten und wir dieses Angebot annehmen. Über die Annahme informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung nebst Rechnung.

1.2 Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Sie ist auch für alle weiteren darin genannten Reiseteilnehmer verbindlich.

2. Bezahlung

2.1 Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine  Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Sofern eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen wurde, ist die Prämie für die Versicherung mit der Anzahlung fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens  30 Tagen vor Reisebeginn zu zahlen.

2.2 Die auf den Reisepreis geleistete Zahlung ist durch eine Insolvenzversicherung gem. § 651 k BGB gesichert. Der Sicherungs-schein wird Ihnen mit der Reisebestätigung nebst Rechnung übersandt.

2.3 Wird der Reisepreis trotz Mahnung und Inverzugsetzung bis zum Antritt der Reise nicht vollständig bezahlt, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Geltendmachung von Schadenersatz in Höhe derjenigen Gebühren, die im Falle eines Rücktritts gem. unten Ziff. 5 zu zahlen wären.

2.4 Für Endreinigung und/oder die Überlassung von Booten, Bootsmotoren o. ä. kann vor Ort eine Kaution erhoben werden.

3. Leistungen

3.1 Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung sind unsere Angaben in der Reisebestätigung sowie unsere Leistungsbeschreibung im Prospekt oder Internet verbindlich, sofern darauf in der Reisebestätigung Bezug genommen wird. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie auch schriftlich bestätigt worden sind.

3.2 Werden einzelne gebuchte und bezahlte Leistungen von Ihnen nicht wahrgenommen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, kann nur dann eine Teilerstattung gewährt werden, wenn Ihnen diese vor Ort schriftlich zugesagt wurde und die betreffende Leistung nicht geringfügig ist.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisvertrages, die nach Vertragschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafengebühren oder Fährkosten zu ändern bzw. anteilig anzupassen, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten oder vorhersehbar waren.

4.3 Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend zu ändern, indem zusätzliche Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt werden und der sich so ergebende Erhöhungsbetrag anteilig pro Einzelplatz erhoben wird. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich darüber informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.

5. Umbuchung, Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson
 
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchungen) vorgenommen, so wird der Veranstalter versuchen, diese Änderungswünsche des Kunden zu berücksichtigten. Ein Rechtsanspruch darauf steht dem Kunden nicht zu. Bei einer solchen Umbuchung bis 30 Tage vor Reisebeginn berechnet der Veranstalter eine Umbuchungsentschädigung in Höhe von 25,00 € pro Person. Danach sind Umbuchungen nur noch nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag zu den genannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden sind. 
 
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Erklärung des Reiserücktritts sollte schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. 
 
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen, wobei dieser Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschal berechnet werden kann.
 
Pauschaliert kann folgende Entschädigung in Prozent des Reisepreises verlangt werden:

Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn:   20 %

Bis zum 15. Tag vor Reisebeginn:  60 %

Vom 15. bis 3. Tag vor Reisebeginn: 80 %

Vom 2. Tag bis zum Reisebeginn/ Nichtantritt 100 %

5.1 Entscheidend für die Berechnung vorgenannter Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Tritt bei Reisegruppen einer oder mehrere Teilnehmer zurück und akzeptiert die Gruppe nicht den Eintritt einer von uns vorgeschlagenen Ersatzperson, so ist die Schadenersatz-pauschale anteilig von den übrigen Teilnehmern zu begleichen.

5.2 Werden auf Grund eines Rücktritts Stornierungen bereits gebuchter Flüge oder Fährplätze/Kabinen erforderlich, so richten sich die dafür zu tragenden Kosten nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens.

5.3 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von € 30,- je Person zu verlangen. Das gleiche gilt für Umbuchungen. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt.

5.4 Umbuchungen und Anmeldungen von Ersatzreiseteilnehmern sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und von uns schriftlich bestätigt werden.

6. Reise- Rücktrittsversicherungen

Eine Reiserücktrittskosten – Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte.

7. Rücktritt des Reiseveranstalters, Mindestteilnehmerzahl

Im Regelfall beträgt die Mindestreiseteilnehmerzahl 6 Personen, sofern in der Reisebeschreibung nichts anderes ausgewiesen ist. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 14 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

8. Höhere Gewalt

Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf § 651 j BGB verwiesen, der lautet:

„(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“


9. Haftung

9.1 Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wir für einen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.2  Unsere Haftung ist ausgeschlossen, sofern aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

9.3 Sofern von uns ein Wasserfahrzeug gemietet wird, haften wir für die Bereitstellung und dessen ordnungsgemäßen Zustand. Die Benutzung erfolgt jedoch auf eigene Gefahr. Wir weisen insbesondere darauf hin, dass wir für Schäden – seien es Körper- oder Sachschäden – die von Ihnen während der Mietzeit an einem solchen Wasserfahrzeug oder/und anderen Bootsinsassen verursacht werden, nicht haften. Der Bootsführer hat sich vor Ort nach den geltenden Bestimmungen zu erkundigen und diese einzuhalten. Dies betrifft insbesondere eine Schwimmwestenpflicht sowie das Verbot der Nutzung solcher Fahrzeuge in alkoholisiertem Zustand. Vor Fahrtantritt ist in jedem Fall ein Wetterbericht einzuholen. Hierbei helfen wir Ihnen gern. Weiter ist der Reiseleitung vor Ort Ziel und voraussichtliche Dauer der Fahrt mitzuteilen.

10. Gewährleistung

10.1  Sollte eine vereinbarte Reiseleistung   nicht oder nicht vertragsgerecht erbracht werden, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung zu erbringen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand mit sich bringt.

10.2 Nach Rückkehr von der Reise können Sie eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls eine Reiseleistung nicht ordnungsgemäß erbracht worden sein sollte und sofern Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel sofort vor Ort schriftlich anzuzeigen.

10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, sind Sie berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. Es bedarf nur dann keiner Fristsetzung für die Abhilfe, wenn diese unmöglich ist oder wir diese endgültig abgelehnt haben sollten. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie den Anspruch auf Rückbeförderung.

11. Verjährung, Ausschluss

11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung unserer Leistungen sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise uns gegenüber schriftlich geltend zu machen.

11.2  Ansprüche uns gegenüber verjähren in einem Jahr nach Beendigung der Reise.

12. Gerichtsstand / Allgemeines

12.1 Es gilt deutsches Recht. Klagen uns gegenüber sind an unserem Sitz in Strohkirchen zu erheben.

12.2 Ihre personenbezogenen Daten werden von uns elektronisch gespeichert und nur genutzt, soweit es zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig über unsere Angebote informieren. Wenn Sie dies nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit.

12.3 Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung dieses Vertrages.

Veranstalter:

Hardanger Angel Touristik

Daniel Eggert

19230 Strohkirchen

Feldweg 7